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    Am besten schützt Sie ein ganzheitliches Cyber Security Konzept vor einem Hackerangriff. Dieses ist je nach Unternehmen auch gesetzlich vorgeschrieben.

    Können sich im Bereich der betrachteten Anlage gefährliche explosionsfähige Gemische bilden, ist sie als „Ex-Anlage“ zu betrachten. Das Auftreten der gefährliche explosionsfähige Gemische ist ohne die Einbeziehung von Schutzmaßnahmen zu bewerten.

    D. h. selbst wenn in einer Anlage keine explosionsgefährdeter Bereiche (Ex-Zonen) definiert sind aufgrund von (Explosions-) Schutzmaßnahmen (technische Belüftung, Inertisierung …), die die Bildung von g.e.G. verhindern, ist diese Anlage eine Ex-Anlage und diese Schutzmaßnahmen sind entsprechend zu prüfen.

    Werden Mess- und Regelungstechnik zur Überwachung von Explosionsschutzmaßnahmen verwendet, sind sie gemäß TRGS 725 auszuführen. Die TRGS 725 ersetzt damit die frühere Einstufung der EMSR Technik nach der VDI 2180 Teil 6.

    Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV sind die bekannt gegebenen Sachverständigen nach § 29b BImSchG dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) autorisierten Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.

    Die weyer gruppe veranstaltet regelmäßig einen Austausch für Sachverständige nach §29a BImSchG. Über den Button gelangen Sie zu unserer Veranstaltungsseite. Dort finden Sie neben unseren Seminaren auch unseren jährlichen Sachverständigenaustausch, sofern dieser bereits geplant ist.

    Ja, gemäß §14 (2) GefStoffV müssen die Mitarbeiter mündlich über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen unterwiesen werden, hierzu gehören auch die Gefährdungen durch Explosionen. Die Unterweisung kann im Rahmen der Arbeitsschutzunterweisung stattfinden.

    Wir bieten verschiedene Brandschutzschulungen und Brandsimulationen an, Feuerlösch- und Evakurierungsübungen, außerdem e-learning über unser Online-Tool.

    Verwaltungshelfer für Genehmigungsverfahren können Sie bei Ihrem Projekt entlasten.

    Die Herausforderungen, denen Behörden gegenüberstehen, sind vielfältig und umfassen unter anderem:

    1. Zeitdruck bei der Abarbeitung des Genehmigungsverfahrens: Behörden stehen häufig unter enormem Zeitdruck, um Genehmigungsverfahren rechtzeitig abzuschließen. Dieser Zeitdruck kann sich negativ auf die Qualität der Arbeit auswirken und zusätzlichen Stress verursachen.
    2. Unzureichende personelle Kapazitäten: Oftmals sind die personellen Ressourcen in den Behörden begrenzt. Dies kann dazu führen, dass nicht genügend Mitarbeiter vorhanden sind, um alle Aufgaben im Genehmigungsverfahren effektiv zu bewältigen.
    3. Mangel an Spezialwissen: Ein weiteres Problem ist der Mangel an spezialisiertem Fachwissen, insbesondere in Bereichen wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses Fachwissen ist zum Beispiel erforderlich, um Argumente aus Einwendungen korrekt zusammenzufassen. Der Mangel an Spezialwissen kann zu Fehlern führen und den gesamten Genehmigungsprozess verzögern.

    Wir unterstützen Sie gerne in diesen Punkten.

    Das EU-weite Netz „Natura 2000“ der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Vogelschutzgebiete dient dem Schutz und der Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Somit ist bei Plänen und Projekten, die Auswirkungen auf diese Schutzgebiete haben können, u.a. eine gesonderte FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Weiterhin ist bei Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren der Artenschutz (besonders und streng geschützte Arten) ein wichtiger Aspekt. Dieser sollte möglichst früh bei der Planung mitberücksichtigt werden, da artenschutzrechtliche Untersuchungen sehr zeitintensiv sein und somit den Projektterminplan beeinflussen können.

    Viele Maßnahmen und Projekte in der Stadtund Quartiersentwicklung können ohne öffentliche Förderung nicht umgesetzt werden. Gleichzeitig sind die Verfahren der Beantragung und der Bewirtschaftung von Fördermitteln mitunter so komplex, dass viele Städte und Gemeinden an die Grenzen ihrer personellen Kapazität stoßen. Vor diesem Hintergrund begleiten wir unsere Auftraggeber mit Hilfe eines individuellen Fördermittelmanagements, das neben der Auswahl geeigneter Förderprogramme auch die Antragstellung sowie die weitere Bewirtschaftung bis hin zur Erstellung der Verwendungsnachweise beinhaltet. Um unsere Auftraggeber zusätzlich zu entlasten, übernehmen wir auf Wunsch auch die Kommunikation und Detailabstimmung mit den Fördermittelgebern

    Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

    Erzeugnisse dagegen sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 5 ChemG Gegenstände, die bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung ihre Funktion bestimmten. Erzeugnisse fallen nicht unter die Begriffsbestimmung der AwSV und stellen somit keine wassergefährdenden Stoffe dar.

    Beispiele für Erzeugnisse sind Batterien und Leuchtstoffröhren.

    Bei der Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten können. Dabei werden sowohl die Arbeitsmittel selbst, wie auch die Arbeitsumgebung, Gegenstände an denen gearbeitet wird und die ergonomischen Zusammenhänge dazwischen betrachtet, die den Arbeitsplatz ausmachen. Es ist besonders auf vorhersehbare Betriebsstörungen und die Anwendung des Standes der Technik zu achten. Weiterhin sind Aspekte zur Möglichkeit einer Manipulation von Arbeitsmitteln, psychische Belastungen und Gefährdungen während Instandhaltungsarbeiten zu untersuchen. Nicht zuletzt sind Erkenntnisse aus dem betrieblichen Unfallgeschehen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

    Brandschutzkonzepte sind heute ein fester Bestandteil in bauordnungsrechtlichen Verfahren zur Genehmigung von Sonderbauten. Die Spezialisten der weyer gruppe erstellen das erforderliche Brandschutzkonzept und leiten individuelle Maßnahmen zur Einhaltung der brandschutztechnischen Schutzziele ab. Hierbei erfolgt auch immer eine Plausibilitätsprüfung zwischen Brandschutzkonzept und Bauantrag. Bereits im Genehmigungsverfahren beraten wir Sie im Hinblick auf brandschutztechnische Schnittmengen zum Arbeits-, Explosions- und Gewässerschutz und koordinieren zusätzlich auch die Zusammenarbeit zwischen Betreiber, Fachplanern und Behörden.

    Gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung gilt sie auch für Abfälle, wenn diese störfallrelevante Gefahrstoffeigenschaften aufweisen. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die CLP-Verordnung eigentlich nicht für Abfälle gilt. Stattdessen werden gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Verbindung mit der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) gefahrenrelevante Eigenschaften HP 1 bis HP 15 vergeben. Dies erfolgt in vereinfachter Form über die Gefahrenmerkmale (CLP-Verordnung) der Inhaltsstoffe. Diese Vorgehensweise ist aber nicht mit den Vorgaben der CLP-Verordnung zur Einstufung von (Abfall-) Gemischen kompatibel, insbesondere lässt sich aus einem einmal zugeordneten Gefahrenmerkmal HP… nicht auf die korrekte Einstufung nach CLP-Verordnung zurückschließen. Um nun nicht das eigentliche Prozedere zur Einstufung des Abfalles als Gemisch nach CLP-Verordnung durchlaufen zu müssen, wurde im Jahr 2012 von der Kommission für Anlagensicherheit der Leitfaden KAS-25 erarbeitet. Dieser ordnete einem durch die sechsstellige AVV-Nr. beschriebener Abfall eine Gefahrstoffeigenschaft nach der damals gültigen Stoffrichtlinie 67/548/EWG, auf der auch die damalige Fassung der Störfall-Verordnung beruhte, zu. Die Zuordnung erfolgte dabei auf konservativen Abschätzungen. Dieser Leitfaden ist jedoch nicht mehr anwendbar, da im Jahr 2017 die Störfall-Verordnung auf die Gefahrstoffeigenschaften der CLP-Verordnung umgestellt wurde. Für den Übergangszeitraum bis zur Aktualisierung des KAS-25 steht ein vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) herausgegebener Leitfaden für die Zuordnung der Abfälle zur Störfall-Verordnung zur Verfügung.

    • Beratung und Planung bezüglich der Gestaltung von Lägern unter Berücksichtigung der TRGS 510
    • Erstellung von Fachgutachten
    • Kompetente Betreuung durch: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Explosionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte und nach §29b BImSchG bekanntgegebene Sachverständige
    • Lieferung von Komponenten (Gas-Versorgung, -Druckregelung, -Mischung)
    • Service
    • Durchführung von Seminaren und Inhouse-Schulungen
    • Rohrleitungsplanung
    • Aufstellungsplanung
    • 3D-Planung
    • EMSR-Planung
    • Erstellung von Massenauszügen
    • Kostenschätzung

    Die weyer gruppe begleitet Ihre Inbetriebnahme in den folgenden Schritten:

    • Rohrleitungsplanung
    • Aufstellungsplanung
    • 3D-Planung
    • EMSR-Planung
    • Erstellung von Massenauszügen
    • Kostenschätzung

    Das Owner’s Engineering unterstützt den Bauherren als externer, unabhängiger Partner von der Konzeptfindung bis zur Fertigstellung des Projektes. Komplexe und anspruchsvolle Engineering-Projekte erfordern Know-How und Kapazität für die Projektabwicklung sowie fundierte Erfahrungen für technische Lösungen und aktuelle Kenntnisse über eine sich ständig  ändernde  Gesetzgebung.  Hierzu  können  mithilfe  der  weyer  gruppe verantwortungsvolle  Führungsaufgaben übernommen und eine fachspezifische Unterstützung des Bauherren-Projektteams durchgeführt werden.

    Nein, es ist nicht vorgeschrieben, die in dem Explosionsschutzdokument ermittelten Ex-Zonen in einem Plan grafisch zu verbildlichen. Es ist jedoch ein sehr hilfreiches Mittel, die Ex-Zonen gut übersichtlich und auf einem Blick darzustellen und so besser in dem betrieblichen Ablauf umzusetzen.

    Die Grundlage für die Anforderungen zur Druckstoßberechnung liefert die Richtlinie 2014/68/EU über die „Bereitstellung von Druckgeräten“ vom 15. Mai 2014 auch „Druckgeräterichtlinie“ genannt. Hier wird im Anhang I, Pkt. 2.2. „Auslegung auf die erforderliche Belastbarkeit“ auf die Thematik eingegangen. Bei der Druckstoßberechnung orientiert sich die weyer gruppe außerdem an folgenden Normen und Regelwerken:

    Stressberechnungen von Rohrleitungssystemen liefern relevante Ergebnisse für die Bereiche Konstruktion, Betrieb und Anlagensicherheit. Ziele der statischen Analyse:

    • Spannungsanalyse der Rohrleitungen
    • Nachweis über die Einhaltung von zulässigen Kräften und Momenten an Apparaten, Ausrüstungen und Anschlussrohrleitungen
    • Ermittlung der Lasten, die durch das Bauwerk abzuführen sind
    • Berechnung von Verschiebungen der Rohrleitungen
    • Erarbeiten von Lagerungskonzepten

    In den vergangenen vier Jahrzehnten hat die weyer gruppe umfangreiche Spezialkenntnisse über die gängigen Abluftbehandlungsverfahren angesammelt. Dabei kristallisierten sich die optimalen Randbedingungen für die Implementierung des passenden Verfahrens heraus. Die Kenntnis der Vor- und Nachteile ist wichtig, da die Palette an Prozessen groß ist. Folgende Verfahren stehen unter anderem zur Auswahl:

    • Kondensation
    • Adsorption
    • Absorption
    • Thermische Nachverbrennung
    • Regenerative Nachverbrennung
    • Katalytische Nachverbrennung
    • Membrantrennung
    • Mechanische Verfahren
    • Photo-Oxidation
    • Biologische Verfahren

    Bei der Verfahrensauswahl steht zunächst immer eine stoffliche oder energetische Wiederverwendung der Abluftinhaltsstoffe im Vordergrund. Hierbei sind selbstverständlich die standort- und prozessspezifischen Randbedingungen zu berücksichtigen.

    Pharma-Anlagen können wie folgt segmentiert werden:

    Der UVP-Bericht enthält die für die behördliche Entscheidung erheblichen Aussagen über die Umweltauswirkungen des konkreten Vorhabens und orientiert sich eng an den Anforderungen des frühzeitig abgestimmten Untersuchungsrahmens. Unsere Erfahrungen aus der Gutachtertätigkeit für Vorhabensträger und Genehmigungsbehörden ermöglichen es uns, Ihnen eine maßgeschneiderte und rechtssichere Unterlage anzubieten. Wir behalten für Sie den Überblick und fassen im UVP-Bericht alle umweltrelevanten Aspekte in einer gutachterlichen Gesamtbeurteilung zusammen.

    Ja, gerne beraten wir Sie in der Beratung ihres Genehmigungsverfahrens im Rahmen des Genehmigungsmanagements auch in den Bereichen:

    • Schornsteinhöhenbestimmung
    • Immissionsprognose für Luftschadstoffe und Geruch
    • Sicherheitsbericht
    • Brandschutzkonzept
    • Explosionsschutzgutachten
    • Gutachten zum Gewässer- und Bodenschutz erfahrensart (z. B. Vorbescheid, Vollgenehmigung, Änderungsgenehmigung, wasserrechtliche Erlaubnisse)
    • Anlageneinstufung
    • Antragsgegenstand, -umfang und erforderlicher Fachgutachten
    • Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Screening

    Baurevision und Baucontrolling hat folgende Nutzen für Bauherren:

    • Sicherung von Kosten, Qualität und Terminen für aktuelle und zukünftige Projekte
    • Frühzeitiges Erkennen von Fehlentwicklungen
    • Erhöhung der Projekttransparenz
    • Schaffung effektiver Prozessabläufe zur sicheren Steuerung von Baumaßnahmen
    • Wirksame Risikoabwehr
    • Korruptionsprävention

    Sind von einer neuen oder geplanten Anlage Luftverunreinigungen in relevantem Maß zu erwarten, fordert die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002 und novellierte TA Luft 2021)eine Immissionsprognose für Luftschadstoffe. Die Ausbreitungsrechnung dient der Prognose der zu erwartenden Luftschadstoffsituation. Mithilfe einer solchen Prognose können die Auswirkungen durch Luftschadstoffe auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen sowie Ökosysteme beurteilt werden.

    Der europäische Emissionshandel gründet auf der EG-Emissionshandels-Richtlinie (EHRL). In dieser sind EU-weite verbindliche und einheitliche Regelungen zur Umsetzung des Emissionshandels definiert. Die technische Umsetzung ist in der Monitoring-Verordnung festgelegt. Die europäischen Regeln wurden soweit erforderlich im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt und in verschiedenen Leitlinien der DEHSt beschrieben. Wesentliche Regelungen sind:

    • EG-Emissionshandels-Richtlinie (EHRL)
    • Monitoring-Verordnung (MVO)
    • EU-Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO)
    • EU-Register-Verordnung (EU-RegVO)
    • Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
    • Leitfäden der DEHSt

    Die Energiewende nimmt in Deutschland mit der vermehrten Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff immer mehr Fahrt auf. Wasserstoff eignet sich als Energiespeicher und kann rückverstromt werden, um in der Industrie eingesetzt zu werden. Außerdem kann er als Treibstoff für Fahrzeuge genutzt werden. Die weyer gruppe unterstützt Sie bei den von Ihnen geplanten Projekten zum Thema Wasserstoff, sei es die Errichtung einer Elektrolyse-Anlage, die Planung eines zugehörigen Tanklagers oder etwas anderes in dem Bereich. Auf unserer Leistungsseite finden Sie mehr Informationen dazu, in welchen Bereichen wir Sie unterstützen können.

    Schweißfachingenieure erbringen folgende Leistungen:

    • Festlegung der in den jeweiligen Regelwerken (z. B. AD 2000, DIN EN 13445, DIN EN 1090, ASME) geforderten Qualifikationen des Schweißbetriebes
    • Überprüfung der erforderlichen Schweißunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit vor Fertigungsbeginn, wie z. B. Schweißverfahrensprüfungen (WPQR), Arbeitsprüfungen, Schweißanweisungen (WPS) und Schweißerbescheinigungen (WPQ) im Hinblick auf Werkstoffe, Normen und Regelwerke
    • Verifizierung von Schweißplänen und Rückverfolgbarkeit von Schweißern
    • Festlegung/Überprüfung des Prüfumfangs und der Prüfverfahren
    • Festlegung/Bewertung der Schweißnahtausführung auf der Grundlage von Fertigungszeichnungen
    • Fertigungsbegleitung bzw. Durchführung von Zwischenabnahmen und Beurteilung der ausgeführten Arbeiten aufgrund der zur Verfügung gestellten Schweiß- und Konstruktionsunterlagen (Schweißnahtvorbereitung und -ausführung, Wärmebehandlung, Einhaltung von Maßen und Toleranzen, Oberflächenbehandlung)
    • Begleitung bzw. Durchführung von Endabnahmen und Überprüfung der ZfP-Bescheinigungen (z. B. Farbeindringprüfung, Röntgenprüfung, Ultraschallprüfung) auf Richtigkeit und Vollständigkeit

    Auch bei Reparaturarbeiten oder Änderungen an bestehenden Schweißverbindungen können unsere Schweißfachingenieure Sie gerne beraten und unterstützen.

    Im Rahmen des Engineerings unterstützen wir Sie bei der Konzeptfindung mit folgenden Leistungen:

    • Neuplanung Anlagen / Neuplanung Anlagenteile / Neuplanung Anlagenbereiche
    • Optimierung und Erweiterung bestehender Anlagen / Anlagenteile
    • Ermittlung von Basisdaten und Aufnahme verfahrenstechnischer Betriebsabläufe
    • Auswahl des optimalen Verfahrens
    • Erstellung von Massen- und Energiebilanzen
    • Erstellung von Verfahrensfließbildern
    • Prozesssimulation
    • Erstellung einer Grobkostenschätzung
    • Erstellung eines Grobterminplans
    • Bei der Bilanzerstellung
    • Bei Unternehmenskäufen/-verkäufen
    • Wenn die Nachfolge geregelt werden muss
    • Bei einer gesellschaftsrechtlichen Umgliederung von Anlagevermögen
    • Bei einer Finanzierungsrestrukturierung

    Das im Jahr 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem (nEHS) ergänzt den europäischen Emissionshandel um die Emissionen in den Sektoren Wärmeerzeugung und Verkehr. Die zusätzliche finanzielle Belastung durch die CO2-Bepreisung birgt das Risiko, dass Unternehmen ihre Produktionsprozesse und damit auch die Emissionen aus wirtschaftlichen Gründen ins Ausland verlegen. Diesen Vorgang bezeichnet man als Carbon Leakage.

    Kommunen und ihre Quartiere befinden sich in einem stetigen Wandel, der komplexe und eng miteinander zusammenhängende Handlungserfordernisse in baulichen, verkehrlichen, sozialen und lokalökonomischen Bereichen mit sich bringt. Integrierte Stadt- und Quartiersentwicklungskonzepte bieten eine umfassende und fundierte Steuerung für Städte und Gemeinden bei der Gestaltung ihrer Zukunft. Wir begleiten unsere Auftraggeber sowohl im Rahmen der Erstellung der Konzepte als auch in Fragen der Finanzierung und Förderung sowie der Umsetzung festgelegter Maßnahmen. Das Ergebnis unserer Beratung ist eine transparent abgewogene und breit akzeptierte Plankonzeption, die den konkreten Rahmen für die zukünftige Stadtentwicklung vorgibt sowie öffentliche und private Investitionen anregt.

    Zu einer Anlage gehören alle Anlagenteile, die in einem engen funktionalen oder verfahrenstechnischen Zusammenhang miteinander stehen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn zwischen den Anlagenteilen wassergefährdende Stoffe ausgetauscht werden oder ein unmittelbarer sicherheitstechnischer Zusammenhang zwischen ihnen besteht.

    Die Abgrenzung muss so erfolgen, wie dies die Funktion der Anlage sowie der verfahrenstechnische Zusammenhang erfordern. Damit soll vermieden werden, dass Prozesse, die in mehreren Schritten erfolgen, auseinandergenommen werden. Bei der Abgrenzung von Anlagen, die aus mehreren Teilen bestehen, in denen sich wassergefährdende Stoffe bestimmungsgemäß befinden, soll deshalb die Funktion der Anlage im Vordergrund bleiben und zusammenhängende Behandlungsschritte nicht verschiedenen Anlagen zugeordnet werden.

    Die MRL gilt nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der EWR wird aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen gebildet. Auf Basis besonderer Übereinkommen mit der EU ist die MRL auch in der Schweiz und der Türkei anzuwenden.

    Die MRL gilt nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der EWR wird aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen gebildet. Auf Basis besonderer Übereinkommen mit der EU ist die MRL auch in der Schweiz und der Türkei anzuwenden.

    Ob für einen Betrieb die Störfall-Verordnung anwendbar ist, hängt davon ab, welche Mengen bestimmter Gefahrstoffe im Betrieb vorhanden sind oder sein können. Dabei ist es unwesentlich, ob die Stoffe im strengen Sinne gelagert werden oder nicht (z. B. Umschlaganlagen). Welche Gefahrstoffe dabei von der Störfall-Verordnung reglementiert werden, ist deren Anhang zu entnehmen. Manche Gefahrstoffe werden dabei namentlich genannt, z. B. Ottokraftstoff oder Wasserstoff. Andere Stoffe unterliegen der Störfall-Verordnung, weil sie bestimmte Gefahrenmerkmale aufweisen, wie akute Toxizität (z. B. Kaliumcyanid) oder Umweltgefahren (z. B. Zinkoxid). Stoffe, die nicht namentlich oder über ihre Gefahrenmerkmale aufgelistet sind, fallen nicht unter die Störfall-Verordnung. Dies gilt auch, wenn sie anderweitig, z. B. aus Arbeitsschutzsicht, gefährlich sind. Ein Beispiel wäre konzentrierte Schwefelsäure.

    Neben den genannten Eigenschaften müssen die störfallrelevanten Stoffe oberhalb bestimmter Mengenschwellen vorhanden sein, damit der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt. Liegen mehrere verschiedene störfallrelevante Stoffe vor, sind diese allerdings miteinander zu verrechnen (siehe Additionsregel).

    Die Aufgabe Integrierter Entwicklungskonzepte ist es, nachhaltige Perspektiven und realisierbare Ziele für Städte und Gemeinden zu identifizieren und in praktikable Handlungs- und Maßnahmenfelder zu überführen. Integrierte Aufgabenstellungen erfordern ganzheitliche Herangehensweisen und Durchführungen. Unser interdisziplinär ausgerichtetes Bearbeitungsteam betrachtet in seinen umfassenden Analysen, sei es für kommunale Quartiersbereiche, Stadtteile oder für eine Gesamtstadt bzw. Gesamtgemeinde, die besonderen Begabungen und Chancen aber auch die Zwänge und Restriktionen der jeweiligen Entwicklungsbereiche. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir passgenaue Leitbilder, zukunftsweisende Konzepte und nachhaltige Umsetzungsstrategien. In enger Abstimmung mit den Kommunen, ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Projektbeteiligten identifizieren wir Entwicklungschancen, planen Projekte und begleiten deren Realisierung.

    • Strategische + konzeptionelle Beratung Beratung, Konzeption und Umsetzung kommen aus einer Hand. Dies entlastet Ihre interne Organisationseinheit und schafft Kostentransparenz.
    • Zielgerichtete + flexible Kommunikation Projektinformationen werden nach Ihren Wünschen und Anforderungen aufbereitet und kommuniziert. Maßgeschneidert präsentieren sich die Projektinhalte.
    • Umfassender + professioneller Informationsservice Durch unsere langjährigen Erfahrungen im Umgang mit der Öffentlichkeit können wir Ihre Projektinhalte verständlich aufbereiten und weiter tragen. Neutrale Ansprechpartner sind das fachkundige Bindeglied zwischen Ihnen und der Öffentlichkeit

    Die weyer gruppe berät Sie gerne zu anstehenden Gesetzesänderungen. Auf unserer Veranstaltungsseite finden Sie außerdem oft kostenlose Seminare zu anstehenden Gesetzesänderungen. Abonnieren Sie gerne unseren Newsletter, um immer auf dem neusten Stand zu sein.

    LT GASETECHNIK liefert Anlagen und Armaturen für unterschiedlichste Branchen und industrielle Anwendungsfelder für gasetechnische Applikationen mit brennbaren oder nicht-brennbaren, korrosiven oder giftigen technischen Gasen. Die Angebotspalette erstreckt sich von serienmäßig gefertigten Armaturen über Standardanlagen bis hin zur individuell geplanten Gasversorgungs-Großanlage als Regelstrecke für Druck und/oder Volumenstrom oder als Gasmischanlage.

    • Bei der Bilanzerstellung
    • Bei Unternehmenskäufen/-verkäufen
    • Wenn die Nachfolge geregelt werden muss
    • Bei einer gesellschaftsrechtlichen Umgliederung von Anlagevermögen
    • Bei einer Finanzierungsrestrukturierung

    Die weyer gruppe unterstützt Sie in in folgenden Schritten:

    • GMP-/ FDA-gerechte Validierung
    • Erstellung der Masterpläne für Validierung und
    • Qualifizierung von Pharmaanlagen (VMP, QMP)
    • Planung und Durchführung der GMP-Risikoanalyse inkl. Risikomanagement
    • Erstellung der Qualifizierungspläne für DQ, IQ, OQ und PQ
    • Durchführung der Qualifizierungstests inkl. Erstellung der GMP-gerechten Dokumentation
    • Validierung von computergestützten Systemen nach GAMP
    • Erstellen des Reglements und der SOPs
    • Vorbereitung und Durchführung von Lieferantenaudits
    • Unterstützung bei Planung und Durchführung der Kalibrierung
    • Durchführung des Change Controls
    • Durchführung der Revalidierung zur periodischen Prüfung des validierten Zustands