Warum Sachverständige nach §29b BImSchG einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch machen müssen
https://www.weyer-gruppe.com/wp-content/uploads/2024/07/Design-ohne-Titel-9.jpg 878 494 Juri Lasse Raffetseder Juri Lasse Raffetseder https://secure.gravatar.com/avatar/70370ab4d5dde95848227f2b9bd5040f?s=96&d=mm&r=gDie Rolle von Sachverständigen im Sinne des § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist essenziell für den Schutz der Umwelt und die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten. Angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Technologien und gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es von Bedeutung, dass diese Experten regelmäßig…
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