Luftaufnahme einer Industrieanlage die Emissionen ausstößt

Novellierte TA Luft tritt am 01.12.2021 in Kraft

800 450 Juri Lasse Raffetseder

Am 25. Juni berichteten wir in unserem Beitrag „Neue TA Luft wurde am 23.06.2021 beschlossen“ über die wichtigsten Änderungen der neuen TA Luft im Vergleich zur alten Fassung. Nun ist auch das Inkrafttreten der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft bekannt: Es ist der 01. Dezember 2021.

Die aktuell geltende Version der TA Luft stammt aus dem Jahr 2002, betrifft zukünftig in Deutschland ca. 50.000 Anlagen und wurde jahrelang überarbeitet. Am 14.09.2021 wurde die novellierte TA Luft im „Gemeinsamen Amtsblatt“ veröffentlicht und tritt somit am 01.12.2021 in Kraft.

Wir haben unsere Informationen dahingehend noch einmal für Sie aktualisiert.

Übergangsregelungen

Gemäß der Übergangsregelung in der neuen TA Luft sollen Genehmigungsverfahren, bei denen ein vollständiger Genehmigungsantrag vor dem Inkrafttreten der neuen TA Luft 2021 gestellt wurde, noch nach den Vorgaben der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden.

Die Neufassung der TA Luft wurde notwendig, da die fast 20 Jahre alte Version aus dem Jahr 2002 an den Stand der Technik angepasst und zahlreiche EU-Vorgaben, wie z. B. BVT-Schlussfolgerungen, umgesetzt werden müssen.

Wir haben die wichtigsten Änderungen der neuen TA Luft 2021 hier noch einmal für Sie zusammengefasst.

Änderungen TA Luft

  • Geänderte Vorschriften zur Ermittlung der Schornsteinmindesthöhe
  • Geänderte Vorschriften für Ausbreitungsrechnungen (Basis für Immissionsprognosen)
  • Verschärfung der Schadstoffdepositionswerte (u.a. Aufnahme von Dioxinen, Furanen und polychlorierten Biphenylen)
  • Einführung eines Grenzwertes für Feinstaub (PM2,5)
  • Teilweise Absenkung von Bagatellmassenströmen
  • Erweiterung der Pflichten in der Betriebsorganisation
  • Aufnahme neuer Anlagenarten und teilweise deutliche Verschärfungen in den Regelungen für besondere Anlagentypen (wie Herstellung von Holzpellets oder bestimmte Biogasanlagen)
  • Integration der sogenannten Geruchsimmissionsrichtlinie (kurz GIRL) in die TA Luft

Berechnung von Schornsteinhöhen nach den Vorgaben der neuen TA Luft

Die Berechnung der Schornsteinhöhe, nach den Vorgaben der novellierten TA Luft, kann durch unser Team an Fachleuten bereits gegenwärtig durchgeführt werden.

Schadstoffausbreitungsrechnungen/Immissionsprognosen nach den Vorgaben der neuen TA Luft 2021

Das Referenzmodell AUSTAL für die novellierte TA Luft 2021 wurde durch das Umweltbundesamt im August 2021 veröffentlicht, sodass das Team der weyer gruppe auch Schadstoffausbreitungsrechnungen und Immissionsprognosen auf Basis der novellierten TA Luft-Anforderungen durchführen kann. Dazu werden mittels des Referenzmodells AUSTAL die zu erwartenden Immissionen für Luftschadstoffe einer Anlage berechnet. Diese werden dann anhand der Immissionswerte der TA Luft 2021oder bei Bedarf anhand weiterer, anerkannter Beurteilungswerte geprüft.

Bei Bedarf kann mittels AUSTALN zusätzlich der zu erwartende Eintrag von Stickstoff und Säure (Deposition) als Basis der Beurteilung innerhalb der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Flora, Fauna, Habitat) ermittelt und auf die Einhaltung der der Vorgaben der TA Luft 2021 überprüft werden.

Planen Sie derzeit Neugenehmigungen oder Änderungsvorhaben?

Unternehmen, die in naher Zukunft Neugenehmigungen oder Änderungsvorhaben planen, sind gut beraten, sich schon jetzt mit den anstehenden Neuerungen der TA Luft zu befassen, um gegebenenfalls erforderliche Änderungen im Betrieb oder in der Planung frühzeitig in die Wege leiten zu können.

Haben Sie eine Frage zum Thema oder benötigen eine unserer Leistungen? Kontaktieren Sie uns gerne:

Frau Dr. Linke-Wienemann
PROBIOTEC GmbH
Tel.: +49 2421 – 69 09 33 95
E-Mail: v.linke@weyer-gruppe.com