Gefährdungsbeurteilung
Online-Tagesseminar am 24.09.2024

Unternehmen müssen für verschiedene Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilungen durchführen und dokumentieren. Der Begriff bezieht sich jedoch nicht nur auf das Arbeitsschutzgesetz, sondern auf eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften aus unterschiedlichen Disziplinen. Nutzen Sie nun das praxiserprobte und breite Wissen unserer Experten und erhalten einen vollumfänglichen Einblick in das Thema Gefährdungsbeurteilungen.

Das Online-Tagesseminar ist die Fortsetzung und Vertiefung unseres beliebten kostenlosen Online-Seminars „Gefährdungsbeurteilung all inclusive“. In dieser Schulung erfahren Sie wann, wofür und auf welcher Grundlage Ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss und wann es sich lohnt einen Experten hinzuzuziehen.

Wir gehen auf folgende, im Arbeitsalltag wesentliche, gesetzliche Grundlagen ein und zeigen Ihnen mögliche Wege zur Gefährdungsbeurteilung in der Praxis auf: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Beurteilung der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Beurteilung der Explosionsgefährdungen, Biostoffverordnung, Mutterschutzgesetz.

Dienstag, 24. September 2024
08:30 – 16:15 Uhr
Online via MS Teams
650, – Euro zzgl. MwSt.
Ihre Vorteile
  • Schulung durch Experten, die täglich in den Bereichen Arbeitsschutz, Explosionsschutz und CE-Kennzeichnung als Dienstleister tätig sind
  • ganzheitliche Betrachtung des Themas Gefährdungsbeurteilung und Erläuterung der wichtigen Schnittstellen und -mengen
  • übersichtliche Schulungsinhalte, die direkt in der Praxis angewendet werden können
  • Teilnahmebescheinigung
  • Online-Schulung ohne Reiseaufwand

Aufbau des Seminars

Unser Online-Tagesseminar fasst alle wichtigen Inhalte des Themas Gefährdungsbeurteilung zusammen und bringt sie in acht einzelnen, in sich abgeschlossenen Schulungsteilen auf den Punkt. Unsere Experten sind praxiserprobt und wissen genau, worauf es im Arbeitsalltag ankommt. Wir halten Sie nicht mit langatmigen Theorievorträgen auf, sondern schulen sie effizient zu den Fragen, die in der Praxis wesentlich sind.

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Experten und die Themenbereiche.

1. Felix Kalienke: Gefährdungsbeurteilung verschiedener Rechtsbereiche

Unternehmen müssen für verschiedene Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilungen durchführen und dokumentieren. Der Begriff bezieht sich jedoch nicht nur auf das Arbeitsschutzgesetz, sondern ebenfalls auf eine Reihe von weiteren Gesetzen und Vorschriften. In diesem Teil des Seminars wird darauf eingegangen und an praktischen Beispielen verdeutlicht, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen für die verschiedenen Rechtsbereiche durchführen und dokumentieren können.

2. Thomas Mertens: Gefährdungsfaktoren und Betriebsbegehungen

In diesem Teil des Seminars erhalten Sie einen Überblick über die innerhalb der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigenden Gefährdungsfaktoren. Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Im Rahmen von Betriebsbegehungen und internen Audits lassen sich die Funktion technischer sowie die Einhaltung organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen überprüfen und dokumentieren.

3. Manfred Schulte: CE-Kennzeichnung – Herstellung und Verwendung von Maschinen

Die in der Maschinenrichtlinie (MRL) verankerte Regelung des „Herstellers für den Eigengebrauch“ führt regelmäßig dazu, dass der Arbeitgeber als Betreiber der Maschine auch zum Hersteller wird. Im Rahmen des Lehrgangs werden die in diesem Zusammenhang relevanten Rechtsgrundlagen an der Schnittstelle zwischen MRL und der Betriebssicherheitsverordnung aufgezeigt. Ferner wird auf das Zusammenspiel der Dokumente Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung eingegangen.

4. Manfred Schulte: Umbau und Änderung von Maschinen im Bestand

Der Umbau von Maschinen im Bestand kann aus rechtlicher Sicht dazu führen, dass für eine Bestandsmaschine bei einer so genannten „wesentlichen Veränderung“ eine „neue“ CE-Kennzeichnung erforderlich ist. Im Rahmen der Veranstaltung werden die relevanten Rechtsgrundlagen und Kriterien vermittelt, die in einer Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung einer „wesentlichen Veränderung“ zu berücksichtigen sind.

5. Laura Handschuh: Beurteilung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ist eine Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundenen inhalativen (durch Einatmen), dermalen (durch Hautkontakt), oralen (durch Verschlucken) und physikalisch-chemischen Gefährdungen (z.B. Brand- und Explosionsgefährdungen) sowie der sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen. In diesem Teil des Seminars vermitteln wir Ihnen, welche Inhalte innerhalb der Gefährdungbeurteilung zu dokumentieren sind und geben Ihnen Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis.

6. Laura Handschuh: Erstellung von Betriebsanweisungen

Die Unterweisung und Information der Beschäftigten anhand von Betriebsanweisungen ist ein wichtiges Instrument, um auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken. Anhand von Musterbetriebsanweisungen wollen wir Ihnen in diesem Teil des Seminars erläutern, wie für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und Biostoffe Betriebsanweisungen zu erstellen sind.

7. Ralf Schiffel: Grundlagen des Explosionsschutz

Für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung muss in Industrieunternehmen auch immer der Explosionsschutz beachtet werden. Unser Referent beginnt diesen Teil des Seminars mit den physikalische Grundlagen, erläutert dann die einzelnen Bausteine des Explosionsschutzes und beleuchtet die wichtigsten Regelwerke im Bereich Explosionsschutz.

8. Ralf Schiffel: Erstellung von Explosionsschutzkonzepten

Über die Grundlagen des Explosionsschutz hinaus geht unser Referent im Anschluss auf die Inhalte eines Exploionsschutzdokuments ein. Dabei erläutert er die Zoneneinteilung, die Zonenreduzierung und die Zündquellenvermeidung.

Anmeldung

Um sich für das Online-Tagesseminar „Gefährdungsbeurteilung“ anzumelden, füllen Sie bitte das nebenstehende Kontaktformular aus oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: weyer-akademie@weyer-gruppe.com
Wir benötigen Ihren vollständigen Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Unternehmen und Ihre Rechnungsadresse. Danach versenden wir eine Auftragsbestätigung.

Die Teilnahme kann bis zu 14 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert werden. Sollten Sie sich kurzfristiger abmelden, fallen 50% der Teilnehmergebühren an. Alternativ kann eine andere Person aus Ihrem Unternehmen an Ihrer Stelle ohne Zusatzkosten teilnehmen.

Für 650, – € zzgl. USt.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Bei geringeren Anmeldungen behalten wir uns vor das Seminar abzusagen.









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    Foto von Maresa Matejit der horst weyer und partner gmbh

    Maresa Matejit-Papka

    Ihre Ansprechpartnerin

    Sie haben Fragen zur Anmeldung oder möchten sich vorab persönlich informieren? Kontaktieren Sie gerne die organisatorische Ansprechpartnerin, Maresa Matejit-Papka, unter 02421 – 69 09 11 19 oder via E-Mail an: m.matejit@weyer-gruppe.com.