Verifizierung von Emissionsberichten – Müssen Sie handeln?

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Nationaler Emissionshandel: Frist zur Verifizierung des Emissionsberichts endet am 31. Juli 2024

Das Fristende für die Verifizierung von Emissionsberichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) rückt näher. Betroffene Verantwortliche im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) haben nur noch wenige Wochen Zeit, ihren Emissionsbericht durch eine akkreditierte Verifizierungsstelle prüfen zu lassen.

Neue Dienstleistung der weyer gruppe: Verifizierung von Emissionsberichten

Das neueste Mitgliedsunternehmen der weyer gruppe, die Weyer Cert GmbH, ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Verifizierungsstelle zugelassen worden. Ab sofort können BEHG-Beauftragte ihren Emissionsbericht durch die Weyer Cert verifizieren lassen.

Müssen Sie die Frist einhalten?

Die Verifizierung eines Emissionsberichtes zum nationalen Emissionshandelssystem ist nicht in jedem Fall erforderlich: Ist beispielsweise ein vereinfachter Überwachungsplan ohne Inanspruchnahme von Abzügen Grundlage des Emissionsberichtes, so entfällt die Pflicht zur Verifizierung. Die genauen Bedingungen werden im Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen der Deutschen Emissionshandelsstelle konkretisiert.

Verifizierung eines Emissionsberichts – was heißt das eigentlich?

Die Verifizierung von Emissionsberichten ist ein Prozess, bei dem die erhobenen Emissionsdaten eines Unternehmens von unabhängigen Prüfern überprüft und bestätigt werden. Das Ziel der Prüfung eines Emissionsberichtes ist es, festzustellen, dass der Bericht im Rahmen einer vorgegebenen Wesentlichkeitsschwelle mit hinreichender Sicherheit frei von wesentlichen Falschangaben ist.

Warum brauchen Sie eine akkreditierte Prüfstelle im Verifizierungsprozess?

Die Überprüfung der berichteten Emissionsdaten im Rahmen des nEHS muss gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz durch eine unabhängige Prüfstelle erfolgen, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die relevanten Prüfungsbereiche akkreditiert ist.

Der Prozess der Verifizierung und die Überprüfung auf Konformität

Die Verifizierung von Emissionsberichten folgt einem individuellen Prüfplan und beinhaltet u.a. die Überprüfung der Datenerfassungsmethoden und die Prüfung der Emissionsberichte. Diese sogenannte Überprüfung auf Konformität beinhaltet – abhängig vom Einzelfall – sowohl die Prüfung der zugrundeliegenden Dokumentation und Berechnungen als auch eine Standortbegehung.

Danach erstellt der leitende Prüfer einen vorläufigen Prüfbericht, in dem erklärt wird, ob die geprüften Daten frei von wesentlichen Falschangaben und Abweichungen von den geltenden Regelwerken sind. Anschließend wird dieser Prüfbericht durch einen unabhängigen Überprüfer gegengeprüft. Erst danach darf der verifizierte Emissionsbericht bei der Deutschen Emissionshandelsstelle abgeben werden.

Über die Weyer Cert GmbH 

Die Weyer Cert GmbH wurde im Frühjahr 2023 gegründet und verfügt mit den ihr zur Verfügung stehenden Prüfern aus der weyer gruppe über langjährige Erfahrungen mit den Berichterstattungen zum Europäischen Emissionshandel und zum nationalen Emissionshandelssystem.

Mit der Gründung der eigenständigen Gesellschaft und der gerade erfolgten Erstakkreditierung wahrt die Weyer Cert die geforderte Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegenüber den berichts- und prüfpflichtigen Unternehmen.

Verifizierung des Emissionsberichts – noch ohne Stress möglich?

Abhängig von den zum Anfragezeitpunkt noch verfügbaren Kapazitäten können die Experten der Weyer Cert Ihren Emissionsbericht zum nEHS noch prüfen und verifizieren, so dass Sie Ihre Abgabepflicht rechtskonform erfüllen können.

Sind Sie vom Fristende 31.07.2024 betroffen? Rufen Sie uns an!

Herr Bernd Bongers
Geschäftsführer
+49 2421 – 69 09 4 – 464
weyer-cert@weyer-gruppe.com