Artikel des Quartalsnewsletters weyer news der weyer gruppe

weyer news – September 2017

878 494 Stefanie Moschkau

Novelle der österreichischen Gewerbeordnung 2017

Erstmals wesentliche Änderungen im Betriebsanlagenrecht für Großbetriebe

Mit dem Bundesgesetzblatt I 96/2017 vom 17.07.2017 wurde der betriebsanlagenrechtliche Teil der Gewerbeordnung erstmals seit längerem in einigen Punkten wesentlich verändert und für Betriebe vereinfacht. Diese Änderungen betreffen u. a. IED (IPPC)-Verfahren, für die seitens der Behörde auf eine Veröffentlichung in einer bundeslandweit verbreiteten Zeitung nunmehr verzichtet werden kann. Das spart zumindest Kosten. Ebenfalls kostensparend ist der Wegfall aller Gebühren für die Betriebsanlagengenehmigung. Wesentlich bedeutender für unsere Industriebetriebe ist jedoch die unscheinbare Änderung des § 81 Abs. 3, die die Anzeigepflicht von Änderungen betrifft.

Durchführung einer Kostenstudie

Scale-Up-Projekt einer Wachsversprühung

Die weyer IngenieurPartner GmbH wurde von einem am Chemiestandort Leuna ansässigen Unternehmen mit der Durchführung einer Kostenstudie für das Scale-Up-Projekt einer Wachsversprühung beauftragt. Bei dieser Wachsversprühung wird eine Wachsschmelze durch einen Rotationszerstäuber, einem Hohlkegel mit ca. 4.500 Bohrungen, in Tropfen zwischen 0,2 und 1,4 mm versprüht. Während der Flugzeit der Tropfen finden durch einen Kühlluftstrom zunächst eine Abkühlung und dann eine Erstarrung der
Tropfen statt, sodass am Ende kugelförmige Wachskörner entstehen. Die Versprühung wird aktuell in zwei baugleichen zylindrischen Versprühtürmen, Radius 2,5 m und Turmhöhe 8 m, durchgeführt.

Es brennt – wie verhalte ich mich richtig?

Räumungsübung zur Optimierung des betrieblichen Brandschutzes der Firma Rössler Papier GmbH & Co. KG

Die Sicherheit der Mitarbeiter ist für das Unternehmen in Düren von höchster Priorität. Zur gezielten Optimierung des Verhaltens der Mitarbeiter im Falle eines Brandes wurde eine unangekündigte Räumungsübung durchgeführt. Damit eine reibungslose Räumung eines Gebäudes in einem Brandfall funktionieren kann, ist es wichtig, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens für den Ernstfall geschult sind. Diese Schulungen wurden in der Vergangenheit bereits regelmäßig durch die horst weyer und partner gmbh aus Düren am Standort der Fa. Rössler durchgeführt.