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KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung (KNV-V)

800 450 Stefanie Moschkau
Lohnt sich die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung bei Neubau und Modernisierung?

Am 1. Mai 2015 ist die KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung (KNV-V) in Kraft getreten. Durch sie wird Artikel 14 der Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) umgesetzt.

Mit der Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt die Prüfung eines wirtschaftlichen Betriebs der Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung bzw. mit Rückführung industrieller Abwärme unter Einbeziehung alternativer Versorgungsoptionen.

Betroffen von der KNV-V sind neue oder modernisierte Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen mit mehr als 20 MW sowie neue Fernwärme- und Fernkältenetze.

Ab sofort müssen Betreiber im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Kosten-Nutzen-Analyse zur KWK-Nutzung erstellen bzw. erstellen lassen. Diese unterliegt grundsätzlich der behördlichen Zustimmung.

Welche Anlagen sind im Fokus des Gesetzgebers?

Die Verpflichtung ist grundsätzlich vorgesehen für:

  • thermische Stromerzeugungsanlagen mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr als 20 MW,
  • sonstige Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW, bei denen Abwärme mit einem nutzbaren Temperaturniveau entsteht,
  • Energieerzeugungsanlagen mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr als 20 MW in einem bestehenden Fernwärme- oder Fernkältenetz und
  • bei Planfeststellung für ein neues Fernwärme- oder Fernkältenetz.

Sofern bereits eine Abwärme- oder KWK-Nutzung geplant ist, entfällt die Pflicht zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse.

Die wichtigsten Kriterien des KWK-Kosten-Nutzen-Vergleichs

In die Erstellung der Kosten-Nutzen-Analyse fließen u.a. folgende Informationen mit ein:

  • Investitionskosten für die Auskopplung, den Transport und die Einspeisung der Wärme,
  • Betriebskosten für die Anbindung von Anlage und Netz,
  • Finanzierungskosten unter Berücksichtigung eines Amortisationszeitraums von mindestens fünf Jahren und einer angemessenen Rendite,
  • sonstige Kosten, insbesondere für Betriebsführung und Ausfallsicherung,
  • Ermittlung des Nutzens, insbesondere der Brennstoffersparnis, und
  • Kosten-Nutzen-Vergleich mit anderen Versorgungsoptionen.

Die Experten der weyer gruppe unterstützen Sie in allen Fragen um das Thema Anlagengenehmigung und Betriebswirtschaftlichkeit.

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