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Energieeffizienz – Spitzenausgleich (SpaEfV)

800 450 Stefanie Moschkau

Erfüllt Ihr Unternehmen die Anforderungen?

Unternehmen, die im Jahr 2014 eine Entlastung von der Strom- und Energiesteuer in Anspruch nehmen möchten, müssen die Anforderungen der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) erfüllen. Gegenüber dem Jahr 2013 kommen weitere Anforderungen auf die Unternehmen zu.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben weiterhin die Möglichkeit, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder das alternative System nach Anlage 2 Nr. 1 und 2 der SpaEfV bis zum 31.12.2014 durchzuführen. Ergänzend kommt dieses Jahr eine verpflichtende Vorort-Prüfung hinzu.

Anforderungen an das alternative System:

  • Die Geschäftsführung muss einen internen oder externen Energiebeauftragten ernannt haben.
  • Die Geschäftsführung muss eine Verpflichtungserklärung zur Einführung eines alternativen Systems abgegeben haben.
  • Die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger, sowie von energieverbrauchenden Anlagen und Geräten, muss den Anforderungen an ein alternatives System nach SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 und 2 genügen.

Ihre Fragen zum Spitzenausgleich beantworten

Frank Sutter
weyer gruppe | Weyer und Partner (Schweiz) AG
Geschäftsführer
Tel.: +41 (0) 61 683 26 00
E-Mail: f.sutter@weyer-gruppe.com

Stephan Schwartz
weyer gruppe | PROBIOTEC GmbH
Tel.: +49 (0) 2421 69093-0
E-Mail: s.schwartz@weyer-gruppe.com