Eine Anlage mit CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie ist in Betrieb.

CE-Kennzeichnung für eine Kommissionieranlage

1024 576 Maresa Matejit-Papka

Kommissionieranlagen, die in der Lager- und Logistikbranche Verwendung finden, sind softwaregesteuerte Maschinen, die die Lagerung und die Kommissionierung von verschiedenen Artikeln übernehmen. Sie werden vor allem für Kleinteile oder Behälter, in denen die Produkte gelagert werden, genutzt. Für Handelsunternehmen sind Kommissionieranlagen von großer Bedeutung, da sie maßgeblich zur Qualität und Schnelligkeit des Warenhandlings beitragen. Die Sicherheit dieser Anlagen ist dabei Grundvoraussetzung für ihren Einsatz und diese wird unter anderem von der Maschinenrichtlinie (MRL) geregelt.

Hersteller und ggf. Betreiber als so genannter „Eigenhersteller“ von Kommissionieranlagen müssen vor der Inbetriebnahme ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, um nachzuweisen, dass die Anlage den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die MRL beschreibt dabei für den Europäischen Wirtschaftsraum einheitliche gesetzliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen zu beachten sind. Ein wesentlicher Bestandteil der CE-Kennzeichnung nach MRL ist die Erstellung von technischen Unterlagen, wie beispielsweise die Risikobeurteilung, die Betriebsanleitung und die EU-/EG-Konformitätserklärung.

Für das neue Zentrallager eines großen deutschen Handelskonzerns führen die Experten der horst weyer und partner gmbh aktuell eine Plausibilitätsprüfung des Sicherheitslayouts einer Kommissionieranlage durch. Im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung nach MRL hat der Anlagenhersteller vertraglich geschuldet als Grundlage für die sicherheitstechnische Abnahme ein Sicherheitslayout in Form einer Übersichtszeichnung zu erstellen, welches von horst weyer und partner auf seine Plausibilität hin geprüft wird.

In einem ersten Schritt werden dabei die Spezifikationen zum geplanten Ausführungszustand überprüft, ob sich in Bezug auf das beschriebene Sicherheitskonzept und die aufgeführten Normen Auffälligkeiten ergeben. Hieran anschließend erfolgt unter anderem die formale Prüfung der in der Risikobeurteilung aufgeführten Normen auf Aktualität und Relevanz. Abschließend werden die dargelegten Schutzmaßnahmen aus der Risikobeurteilung zum Personenschutz mit den im Sicherheitslayout aufgeführten Schutzmaßnahmen verglichen und in einer Anlagenbegehung stichprobenartig begutachtet.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zu unserem Leistungsangebot rund um die CE-Kennzeichnung von Anlagen und Maschinen.

Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihren Projekten. Kontaktieren Sie unseren Experten aus dem Fachbereich CE-Kennzeichnung unter:

Manfred Schulte
weyer gruppe | horst weyer und partner gmbh
Leiter CE-Kennzeichnung
Tel.: +49 2421 – 69 09 10
E-Mail: m.schulte@weyer-gruppe.com